Beitragsordnung der Fussballabteitlung


1. Mitgliedsbeitrag  (Beitragsstafflung)
  (Beschlossen in der Generalversamlung vom 02.03.2001mit Gültigkeit ab den 01.01.2002)

  Erwachsene Monatlich 3.50 Euro
  Jugendliche (bis 18 Jahre) Monatlich 2,25 Euro
  Kinder (bis 14 Jahre) Monatlich 1,75 Euro
  Familienbeitrag
(Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre)
Monatlich
 
10,00 Euro
 

Bei Mitgliedschaft in weiteren Sparten (z.B. Turnen, Tennis, Leichtatletik usw...) fällt zusätzlich
ein weiterer Betrag in höhe von nur 50% des jeweiligen Mitgliedbeitrages an (Spartenbeitrag).


2. Zusatzbeitrag  (Gültig ab 01.01.2002)
  Die einzelne Abteilung des Sportvereins kann im Rahmen ihrer Ordnungen Zusatzbeiträge festsetzen.
Die Zusatzbeiträge sind zusammen mit dem jeweiligen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Folgende Zusatzbeiträge sind zur Zeit gültig:

  Erwachsene Monatlich 2.00 Euro
  Jugendliche (bis 18 Jahre) Monatlich 0,50 Euro
  Kinder (bis 14 Jahre) Monatlich 0,35 Euro

Eine Aufnahmegebühr wird vom Verein nicht erhoben. Die Abteilungen können jedoch eine
Aufnahmegebühr im Rahmen ihrer Ordnung festsetzen.


3. Beitragsfälligkeit / Beitragsanpassung
  Die Beiträge werden nachträglich halbjährlich zum 10. März und zum 10. September eines Jahres fällig.
Die Zahlung des halbjährlichen Beitrages erfolgt grundsätzlich mittels Einzug durch Lastschrift

Eventuell anfallende Rückgabegebühren der Banken wegen Nichteinlösung der Beitragsbelastungen hat
das Mitglied zu tragen.

Bei Zahlung der Mitgliederbeiträge mittels Rechnungwird für jede Beitragerhebung zusätzlich eine gesonderte
Verwaltungsgebühr von 2,50 € berechnet.

Neu eingetretene Mitglieder werden, sofern nicht anders vereinbart, mit dem auf das Datum des Beitritts
folgenen Monats beitragspflichtig.

Beitragerhebungen wegen Erreichen der Altersgrenze (14 bzw. 18 Jahre) werden halbjährlich nachträglich
vorgenommen. Mitglieder, die im ersten Halbjahr des 14. bzw. 18. Lebensjahr vollenden, werden ab dem
01.07. des Jahres mit dem erhöhten Beitrag belastet. Fällt der Geburtstag in das zweite Halbjahr, erfolgt die
Beitragsanpassung ab dem 01.01. des Folgejahres.


4. Beitragsbefreiung
  Von Ehrenmitglieder wird kein Beitrag erhoben


5. Kündigung der Mitgliedschaft
  Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines noch nicht abgelaufenen Kalenderhalbjahres (30.06.
bzw. 31.12. eines Jahres) zulässig Sie ist schriftlich an den Geschäftsführenden Vorstand des Sportvereins zu
richten. Bei noch nicht volljährigen Mitglieder ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich